In Deutschland sind noch immer Millionen alter Führerscheine im Umlauf. Gemeint sind sowohl die grauen und rosa Papierführerscheine als auch ältere Kartenführerscheine.
Genau diese Dokumente müssen nach und nach gegen den einheitlichen EU-Führerschein im Scheckkartenformat umgetauscht werden. Das klingt erstmal nach unnötiger Bürokratie, hat aber einen klaren Hintergrund.
Warum muss der Führerschein getauscht werden?
Der wichtigste Grund für den verpflichtenden Umtausch ist die Fälschungssicherheit. Die alten Dokumente lassen sich deutlich leichter manipulieren als die neuen EU-Führerscheine.
Außerdem will die EU erreichen, dass Führerscheine europaweit einheitlich aussehen und vergleichbar sind. Früher hatte jedes Land eigene Modelle, teilweise sogar innerhalb eines Landes mehrere Versionen. Das machte Kontrollen im Ausland kompliziert und sorgte regelmäßig für Ärger bei Polizeikontrollen.
Wer muss den Führerschein tauschen?
Der Umtausch betrifft fast alle, die ihren Führerschein vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt bekommen haben. Dabei geht es nicht darum, dass jemand erneut eine Prüfung ablegen muss. Die Fahrerlaubnis an sich bleibt bestehen. Es wird wirklich nur das Dokument ausgetauscht, also Papier oder alte Karte gegen den neuen EU-Führerschein.
Damit nicht alle gleichzeitig bei den Behörden aufschlagen, wurden die Fristen gestaffelt. Maßgeblich sind entweder das Geburtsjahr oder das Ausstellungsjahr des Führerscheins. Je nach Art des Dokuments gelten unterschiedliche Termine.
Fristen für Papierführerscheine
| Geburtsjahr | Umtauschfrist |
|---|---|
| vor 1953 | bis 19.01.2033 |
| 1953–1958 | bis 19.07.2022 |
| 1959–1964 | bis 19.01.2023 |
| 1965–1970 | bis 19.01.2024 |
| ab 1971 | bis 19.01.2025 |
Wer also noch einen klassischen Papierführerschein besitzt, sollte unbedingt einen Blick auf das eigene Geburtsjahr werfen. Für einige Jahrgänge sind die Fristen bereits abgelaufen, andere haben noch etwas Luft.
Fristen für Kartenführerscheine
| Ausstellungsjahr | Umtauschfrist |
|---|---|
| 1999–2001 | bis 19.01.2026 |
| 2002–2004 | bis 19.01.2027 |
| 2005–2007 | bis 19.01.2028 |
| 2008 | bis 19.01.2029 |
| 2009 | bis 19.01.2030 |
| 2010 | bis 19.01.2031 |
| 2011 | bis 19.01.2032 |
| 2012 – 18.01.2013 | bis 19.01.2033 |
Hier zählt nicht das Geburtsjahr, sondern ausschließlich das Jahr, in dem der Führerschein ausgestellt wurde. Das sorgt immer wieder für Verwirrung, ist aber klar geregelt.
Frist beim Führerschein-Tausch verpasst?
Viele fragen sich, was passiert, wenn man die Frist verpasst. Der alte Führerschein verliert nach Ablauf der Frist seine Gültigkeit.
Das bedeutet aber nicht, dass die Fahrerlaubnis weg ist, aber das Dokument gilt als ungültig. Wer dann trotzdem Auto fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
Aktuell liegt das Bußgeld bei 10 Euro. Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot drohen nicht. Ärgerlich ist es trotzdem, vor allem bei einer Kontrolle im Ausland, wo Diskussionen schnell länger dauern können.
Wie bekomme ich den EU-Führerschein?
Der Umtausch selbst ist vergleichsweise unkompliziert. Benötigt werden meist nur ein gültiger Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passfoto und der alte Führerschein. Je nach Kommune können noch zusätzliche Unterlagen verlangt werden.
Die Kosten liegen meist bei rund 25 Euro. In manchen Städten dauert die Ausstellung mehrere Wochen, deshalb lohnt es sich, nicht bis kurz vor Fristende zu warten.
Wie lange ist EU-Führerschein gültig?
Der neue EU-Führerschein ist 15 Jahre gültig. Danach muss er erneut verlängert werden, allerdings ebenfalls ohne Prüfung. Es geht auch dann nur um ein aktuelles Dokument mit neuem Foto. Ziel ist es, dass Passbild und Name immer aktuell bleiben und die Sicherheit weiter erhöht wird.
Unterm Strich ist der Führerschein-Umtausch zwar kein Highlight im Alltag, aber gut machbar. Wer rechtzeitig einen Termin beim Amt bucht, spart sich Stress, Wartezeiten und unnötige Diskussionen.
Ein kurzer Check von Geburtsjahr oder Ausstellungsdatum reicht, um zu wissen, wie viel Zeit noch bleibt. Kleine Sache, große Wirkung, auch wenn man sich den Behördengang lieber gespart hätte.
